Diana ist gezwungen, Untersuchungshaft in einem Gefängnis für Männer zu verbüßen.

Diana O. (45) muss im Männergefängnis U-Haft absitzen – dann gibt es eine unerwartete Wendung.

Diana O. steht im Verdacht, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Aus diesem Grund befindet sie sich in Untersuchungshaft in einem Münchener Männergefängnis.

  • Diana O. muss sich vor Gericht wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
  • Die Transfrau verbrachte ihre Untersuchungshaft in der Männerabteilung, da ihre Geschlechtsumwandlung noch nicht abgeschlossen ist.
  • Ihr Anwalt fordert einen Freispruch, und nun gab es eine überraschende Wende.

Update vom 8. November: Gute Nachrichten für Diana O.: Die Transfrau wird vorübergehend auf freien Fuß gesetzt. Der Haftbefehl gegen die 45-Jährige wurde außer Vollzug gesetzt. Bis zur Urteilsverkündung in ihrem Prozess darf Diana O. das Gefängnis verlassen. Ihr Anwalt, Tom Heindl, äußerte sich gegenüber Bild zu dieser unerwarteten Entwicklung: „Es ist die einzig richtige Entscheidung in diesem Fall.“

Quelle:
tz.de